Die Schlagzeilen über weiter steigende Mieten, vor allem in Ballungsräumen, reißen nicht ab. Bezahlbarer Wohnraum ist rar und hart umkämpft. Geförderte Wohnungen sind für viele Haushalte oft die letzte Rettung. Abhängig vom Einkommen der künftigen Mieter beschränkt ein staatlicher Mietzuschuss die monatliche Miete auf eine zumutbare Höhe. Kaum bekannt ist, dass dieses Modell der Wohnraumförderung nicht nur Geringverdiener anspricht: Die Einkommensgrenzen sind so gestaltet, dass selbst Haushalte mit gutem mittlerem Einkommen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben können. Das trifft beispielweise allein auf 80 Prozent aller Bankangestellten zu. Kostenlos prüfbar ist der eigene Anspruch mit dem neuen Mietrechner der Schultheiß Projektentwicklung AG. Der Clou: Die Antragstellung für den erforderlichen Wohnberechtigungsschein erfolgt auf Wunsch direkt über das Tool!
Voraussetzung für die Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Dieser wird bei Einhaltung der geltenden Einkommensobergrenzen in den Einkommensgruppen I, II oder III von der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde ausgestellt, in der Metropolregion Nürnberg vom Sozialamt oder den Landratsämtern. Hält man diesen Schein in den Händen, steht einer Bewerbung für eine geförderte Wohnung der entsprechender Einkommensgruppe nichts mehr im Weg.
Rund 70 % der Bevölkerung haben Anspruch
„Die Beantragung einer Berechtigung kommt vielen potentiellen Mietern gar nicht in den Sinn, weil sie davon ausgehen, für geförderten Wohnraum viel zu viel zu verdienen“, berichtet Dr. Hermann Ruttmann, Vorstand Projektentwicklung / Geförderter Wohnungsbau der Schultheiß Projektentwicklung AG. „Dabei haben rund 70 % der Bevölkerung Anspruch auf eine geförderte Wohnung – und die meisten wissen es gar nicht!“ Das gilt zum Beispiel auch für Senioren mit einer Durchschnittsrente, die angesichts des aktuellen Mietniveaus immer größere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben.
Der jetzt veröffentlichte Mietrechner der Schultheiß Projektentwicklung AG übernimmt die nötige Aufklärungsarbeit: Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und ihrem Einkommen genügen, um zu erfahren, ob grundsätzlich Anspruch auf geförderten Wohnraum besteht. Ist das der Fall, kann in einem nächsten Schritt direkt über das Tool ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden – ein absolutes Novum auf dem Immobilienmarkt!
Anspruch berechnen und Wohnberechtigungsschein direkt anfordern
Die Schultheiß Projektentwicklung AG leitet alle nötigen Angaben und Unterlagen an die zuständige Behörde weiter und erspart den Antragstellern damit eine Menge Zeit und Aufwand. „Zugleich minimieren wir die Hürden, vielleicht auch ein bisschen die Angst, die viele Menschen mit der Beantragung einer Berechtigung verbinden“, erläutert Dr. Hermann Ruttmann und ergänzt: „Wir bauen moderne, preiswerte Wohnungen in zentralen Lagen unserer Metropolregion. Der Wohnberechtigungsschein ist die einzige Voraussetzung auf dem Weg in ein preiswertes Zuhause – wir helfen dabei, ihn mit so wenig Aufwand wie möglich zu erhalten.“
Der Mietrechner der Schultheiß Projektentwicklung AG kann hier aufgerufen werden:
www.mietrechner.com